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Sperrkonto

Fragen zum Sperrkonto?

Sie können sich direkt an unser Office-Personal wenden. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Infos zum Sperrkonto

Wenn Sie in Deutschland studieren oder einen Sprachkurs machen möchten und aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie in der Regel ein Sperrkonto, wenn Sie Ihr Visum beantragen. Mit diesem Konto weisen Sie nach, dass Sie genug Geld haben, um in Deutschland studieren und leben zu können. Das Sperrkonto müssen Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland eröffnen. Mit einer Auslandsüberweisung müssen Sie eine bestimmte Summe an Geld einzahlen: Im Jahr 2024 sind das mindestens 934 Euro pro Monat, wenn Sie in Deutschland studieren oder lernen möchten. Ab dem 01.01.2025 steigt der Betrag für ein Jahresvisum auf €11.904,00 oder anteilig € 992,00/Monat also z.B. €5952 für einen sechsmonatigen Sprachkurs. Das Geld bleibt bis zu Ihrer Ankunft in Deutschland auf dem Konto. Nach Ihrer Ankunft dürfen Sie das Konto aktivieren. Ab dann können Sie jeden Monat den Betrag abheben, den Sie für einen Monat eingezahlt haben. Das Sperrkonto kann nur durch die Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder die Ausländerbehörde in Deutschland aufgelöst werden.

Über unseren Partner expatrio können Sie in wenigen Schritten ein Sperrkonto eröffnen.