Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
In unseren AVGS-Maßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III können Sie sich im Einzel- oder Gruppencoaching beruflich orientieren, qualifizieren und Ihre Sprachkenntnisse für eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern. Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter kann Ihnen einen entsprechenden Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, wenn die Maßnahme für Sie geeignet ist.
Während der Maßnahme erstellen wir für jeden Teilnehmer in der Beruflichen Bildung ein individuelles Profiling. So erhält Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter wichtige Informationen, um Sie im Anschluss gezielt weiter fördern zu können.
Zertifiziert durch:
Diese Maßnahmen der beruflichen Bildung werden gefördert durch:



