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Deutsch für den Beruf
Sprachkenntnisse für den Arbeitsmarkt

Berufssprachkurse und Fachsprachkurse

In unseren Berufssprachkursen (BSK) können Sie Ihre Sprachkenntnisse für eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern. Sie haben die Wahl zwischen den Spezialkursen A2 und B1, den Basiskursen B2, C1 und C2 sowie weiteren Berufssprachkursen, in denen Sie Ihre Fachsprachkenntnisse erweitern können.

Montag – Freitag | 25 Stunden pro Woche | 12-20 Wochen 

Montag – Freitag | 20 Stunden pro Woche | 15-25 Wochen 

Mit Deutsch beruflich durchstarten

Jobcoaching

Berufsorientierte Bildungsmaßnahmen für eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt speziell für Migrant*innen.

Fachsprachkurse

Für Mediziner*innen, Gesundheitsfachberufe und Fachsprachkurse im Bereich Einzelhandel und Gewerbe-Technik.

Berufssprachkurse

Berufliche Integration mit den Berufssprachkursen (BSK) DeuFöV nach §45 Aufenthaltsgesetz. A2- bis C2-Niveau.

FAQ

Was passiert bei der Einstufung/Beratung?

Wenn Sie mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs DeuFöV ins ISK kommen, können Sie sich direkt in unserem Office einen Termin zur Kursanmeldung geben lassen. Wenn Sie noch keine Teilnahmeberechtigung haben, stellen wir in einem persönlichen Gespräch fest, ob der BSK nach DeuFöV für Sie geeignet ist. Sie erhalten von uns bei Bedarf einen Einstufungstest und eine schriftliche Bildungsempfehlung mit Kursterminen. Das zuständige Beratungspersonal im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit kann Ihnen dann eine entsprechende Teilnahmeberechtigung ausstellen.

Bitte beachten Sie: Vor der Anmeldung zu einem Berufssprachkurs muss eine Beratung | Einstufung stattfinden. Aufgrund der hohen Nachfrage können die Beratungstermine für einen Kurs bereits belegt sein, auch wenn die Ampel noch grün zeigt. In diesem Fall geben wir Ihnen gerne einen Beratungstermin zu einem im Anschluss startenden Kurs.

Wer kann einen Berufssprachkurs besuchen?

  • Sie sprechen Deutsch als Zweitsprache, sind im arbeitsfähigen Alter und haben Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld).
  • Sie haben Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung.
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert.

Wer bezahlt den Berufssprachkurs? Kann ich von den Kosten befreit werden?

Sind sie berufstätig und beziehen keine finanziellen Hilfen vom Staat, kommen auf Sie die Kosten in Höhe von 2,32 € pro Unterrichtseinheit zu.

Der Kurs wird vom BAMF finanziert und ist kostenlos für Teilnehmende, die:

  • Arbeitslosengeld II bekommen oder
  • Sozialhilfe bekommen

Was ist das Ziel des Berufssprachkurses?

Das Sprachniveau A2 ist noch nicht ausreichend für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Das Ziel im Spezialkurs A2 ist, die Teilnehmenden über das Sprachniveau A2 hinaus zu fördern, sodass im Anschluss an die erfolgreiche Teilnahme direkt der Spezialkurs B1 folgen kann.

In den Kursen von B1-C1 ist das Ziel, zusammen mit den Teilnehmenden eine berufliche Perspektive durch die verbesserten berufsbezogenen Deutschkenntnisse zu schaffen. Eine berufliche Neu-Orientierung, Weiterbildung oder die Aufnahme einer Ihrer Qualifikation entsprechenden Tätigkeit wird in den Kursen gefördert.

Wie lange dauert ein Berufssprachkurs?

KursartZiel-SprachniveauGesamtstundenvormittagsnachmittags
Spezialkurs A2A240016 Wochen20 Wochen
Spezialkurs B1B140016 Wochen20 Wochen
Basiskurs B2B240016 Wochen20 Wochen
Basiskurs B2 mit BrückenelementB250020 Wochen25 Wochen
Basiskurs C1C140016 Wochen20 Wochen
Basiskurs C2C250025 Wochen 
Deutsch für MedizinerFachsprache (C1)40016 Wochen20 Wochen
Deutsch für GesundheitsfachberufeFachsprache (B2)50020 Wochen25 Wochen
Deutsch für den EinzelhandelAufbau sprachlich-kommunikativer Kompetenz (B1-B2)30012 Wochen15 Wochen
Deutsch für gewerblich-technische BerufeAufbau sprachlich-kommunikativer Kompetenz (B1-B2)30012 Wochen15 Wochen

Welche Prüfung steht am Ende des Berufssprachkurses an?

Die Berufssprachkurse enden mit einer Sprachprüfung von telc. Die Sprachzertifikate von telc sind bei Unternehmen, staatlichen Stellen, Schulen und Hochschulen international anerkannt. Mit einem anerkannten Sprachzertifikat verbessern sich Ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Als lizenziertes Prüfungszentrum bieten wir telc Prüfungen von A1-C2 an.

KursartPrüfung
Spezialkurs A2telc A2+ Beruf
Spezialkurs B1telc B1+ Beruf
Basiskurs B2telc B1 B2 Beruf
Basiskurs B2 mit Brückenelementtelc B1 B2 Beruf
Basiskurs C1telc C1
Basiskurs C2telc C2

Kann ich den Berufssprachkurs wiederholen?

Ja. Bei Nichterreichung des Kursziels und ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme können die Prüfung und der Kurs wiederholt werden. Für die Kurswiederholung müssen Sie erneut eine Teilnahmeberechtigung beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF beantragen.

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Teilnahme am Fachsprachkurs für Mediziner*innen/Fachsprachkurs für Apotheker*innen?

  • Nachweis über das laufende Anerkennungsverfahren
  • Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs DeuFöV nach § 45 Aufenthaltsgesetz
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
  • Abgeschlossenes Fachstudium im Heimatland

Wie kann ich mich für den Fachsprachkurs anmelden?

Sie benötigen eine Teilnahmeberechtigung für den Spezialkurs „Akademische Heilberufe“, den Sie bei Ihrer Ansprechperson im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit bekommen. Haben Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, der zum Kursbesuch berechtigt (z.B. Aufenthaltstitel §16b, §16d, §16f, §17a, §18a oder §18b), können wir gerne gemeinsam den Antrag auf Teilnahmeberechtigung beim BAMF stellen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei uns per E-Mail (office@isk-hannover.de) oder telefonisch (0511 12356360).

Was benötige ich für die Teilnahmeberechtigung?

Wenn Sie noch keine Teilnahmeberechtigung haben, beantragen wir sie gerne mit Ihnen zusammen. Sie vereinfachen uns die Arbeit, indem Sie schon vor Ihrem Termin Ihre Unterlagen bei uns einreichen. Den Antrag können Sie bereits vorab herunterladen. Folgende Dokumente benötigen Sie für Antragsstellung:

- Kopie des Antrags auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses

- Kopie der deutschen Übersetzung des Nachweises des ausländischen Berufsabschlusses

- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels

- Kopie des B2-Sprachzertifikats

- ggf. Kopie des Einkommensteuerbescheides oder Kopien der Entgeltbescheinigungen (Lohnabrechnungen) der letzten drei Monate bei Einzelveranlagung

Wie lange dauert ein vom BAMF geförderter Fachsprachkurs?

Der Kurs dauert 400 Unterrichtsstunden. Im ISK finden die Vormittagskurse 5 Stunden und die Nachmittagskurse 4 Stunden täglich statt. Der Kurs dauert zwischen 16-20 Wochen.

Was ist das Ziel des Fachsprachkurses für Mediziner*Innen/Apotheker*Innen?

Ziel des Kurses ist sowohl der Erwerb der jeweiligen sprachlichen Kompetenzen für die Erlangung der Approbation als auch die sprachliche Vorbereitung auf den Berufsalltag. Die berufssprachlichen Kompetenzen werden durch die folgenden beruflichen Kommunikationssituationen, die Teil der Fachsprachprüfung sind, erweitert: die Patientenberatung, die interprofessionelle und interkollegiale Kommunikation sowie das medizinische und pharmazeutische Dokumentationswesen. Im Kurs werden die Teilnehmenden auf die Fachsprachprüfung der Niedersächsischen Ärztekammer, bzw. der Niedersächsischen Apothekerkammer vorbereitet. Angestrebt wird eine fachkundige Sprachverwendung gemäß des Sprachniveaus C1 nach dem GER. Neben dem Ausbau der allgemeinen Sprachkenntnisse, des Fachwortschatzes und der berufsspezifischen Redemittel aus dem Arbeitsalltag gilt es, die Konzeptwelt der Berufskultur kennenzulernen, beispielsweise im Hinblick auf Schlüsselkompetenzen und Rollenverständnisse.

Was ist das Besondere an diesem Fachsprachkurs?

Wir bieten Ihnen nicht nur kompetenten Deutschunterricht von qualifizierten Lehrkräften, sondern auch Fachsprachunterricht von medizinischen, bzw. pharmazeutischen Fachreferent*innen. Diese sind je nach Kursausrichtung praktizierende Mediziner*innen, bzw. Pharmazeut*Innen. Sie üben mit Ihnen praxisnahe Kommunikationssituationen, sprechen mit Ihnen über den Berufsalltag und das deutsche Gesundheitssystem. All Ihre fachlichen Fragen werden in den Einheiten der Fachreferent*innen beantwortet.

Welche Prüfungen gibt es im Kurs?

Im Anschluss steht für die Teilnehmenden die Fachsprachprüfung bei der Niedersächsischen Ärztekammer, bzw, der Niedersächsischen Apothekerkammer an, zu der sie sich eigenständig anmelden.

Kann ich den Fachsprachkurs wiederholen?

Ja. Bei Nichtbestehen der Prüfung und ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme kann der Kurs einmal wiederholt werden. Für die Kurswiederholung müssen Sie erneut eine Teilnahmeberechtigung beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder beim BAMF beantragen.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten in diesem Fachsprachkurs?

  • Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs DeuFöV nach § 45 Aufenthaltsgesetz vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1

Wo erhalte ich die Teilnahmeberechtigung?

Ihre Teilnahmeberechtigung erhalten Sie von dem zuständigen Beratungspersonal im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit.

Wie wirken Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich beim Kurs mit?

Zusätzlich zum Deutschtraining erfolgen Einheiten von Fachdozent*innen. Einer unser Fachdozenten ist Herr Idrissu Kamara. Er ist ein ehemaliger ISK-Schüler und arbeitet nun als ausgebildete Pflegefachkraft. In unserem Video-Interview erfahren Sie mehr über ihn. 

Für wen ist der Fachsprachkurs für Gesundheitsfachberufe geeignet?

Der Fachsprachkurs richtet sich an diejenigen, die eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie oder Entbindungspflege im Heimatland abgeschlossen haben. Er umfasst inklusive Vorbereitung auf die B2-Prüfung 500 Unterrichtsstunden. Wir trainieren mit Ihnen die interkulturelle mündliche Kommunikation mit medizinischem Fachpersonal, Patient*innen sowie Angehörigen und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Dokumentationsformen im Gesundheitswesen. Die Kurse werden von qualifizierten Lehrkräften unter Mitwirkung von Fachkräften aus dem Gesundheitsbereich durchgeführt.

Für wen sind die Fachsprachkurse Deutsch für gewerblich-technische Berufe/Deutsch für den Einzelhandel geeignet?

In den 300 Unterrichtsstunden trainieren Sie Fachsprache und interkulturelle Kommunikation in Gesprächen mit Vorgesetzten, Kolleg*innen und Kundschaft. Wir unterstützen Sie bei der Arbeitssuche und im Bewerbungsprozess. Die Kurse werden von qualifizierten Lehrkräften für Deutsch und Fachkräften aus den jeweiligen Berufesfeldern geleitet.

Zum gewerblich-technischen Bereich zählen Berufsgruppen wie KFZ-Mechatronik,  Baugewerbe, Metall- und Elektrotechnik,  Agrarwirtschaft. Der Fachsprachkurs Einzelhandel richtet sich an diejenigen, die im Verkauf arbeiten möchten. Dies kann Mode, Kosmetik, Lebensmittel, Handwerks-, Musik- oder Sportartikel umfassen.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten für diese Fachsprachkurse?

  • Erfahrung oder Interesse an einer Tätigkeit im gerwerblich-technischen Bereich, bzw. im Einzelhandel
  • Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs DeuFöV nach § 45 Aufenthaltsgesetz
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1

Wo erhalte ich die Teilnahmebereichtigung?

Ihre Teilnahmeberechtigung erhalten Sie von dem zuständigen Beratungspersonal im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit.

Welche AVGS-Maßnahme bietet das ISK aktuell an?

Derzeit können Sie bei uns die Maßnahme MIGRA Coach besuche. MIGRA Coach unterstützt Sie dabei, Ihren persönlichen Weg in den Beruf zu finden. Sie professionalisieren Ihre Bewerbungsunterlagen und entwickeln Strategien für die erfolgreiche Jobsuche. Sie erhalten von uns Informationen zur Jobbörse der BA und methodische Tipps zur Arbeit mit weiterführenden Links wie BERUFENET oder planet-beruf.de. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Sprachniveau A2-C1.

Für wen sind die Maßnahmen der Beruflichen Bildung geeignet?

Wir haben berufsorientierte Bildungsmaßnahmen für Migrant*Innen entwickelt, die eine langfristige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt anstreben und hierbei direkte Unterstützung benötigen.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

Interessierte bekommen bei uns eine kostenlose Einstufung. So garantieren wir Ihnen den Unterricht, der Ihrem Sprachniveau und Ihren beruflichen Zielen entspricht. In einem persönlichen Gespräch stellen wir fest, welche Maßnahme in der Beruflichen Bildung für Sie geeignet ist. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bildungsempfehlung mit Modulplan. Ihr persönliche Ansprechperson im Jobcenter kann Ihnen dann einen entsprechenden AVGS, einen Bildungsgutschein oder einen Meldebogen für ESF-Maßnahmen ausstellen.

Mit der ESF-Maßnahme MIGRA Start bot das ISK Geflüchteten aus der Ukraine ein Programm, das den Erwerb von berufsbezogenen Deutschkenntnissen und eine berufliche Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt kombiniert. MIGRA Start wurde vom Land Niedersachsen durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und ist damit eines der Sprachförderprogramme, die durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen von CARE ("Cohesion's Action for Refugees in Europe“) unterstützt werden.

Deutsch und berufliche Perspektiven für Ukrainer*innen

MIGRA Start richtete sich an ukrainisch- und russischsprachige Migrant*innen, die ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten und Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland benötigten. Das Ziel der Maßnahme war der erfolgreiche Abschluss des DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) und das Erlangen erweiterter Sprachkenntnisse auf B2.1-Niveau. Zudem wurden die Unterlagen zu Bildungsabschlüssen und Berufserfahrungen vorbereitet. Das Ergebnis ist eine individuelle Strategie für den Jobeinstieg.

Wie war MIGRA Start aufgebaut?

Die Maßnahme war in zwei Phasen unterteilt und fand vom 02. Januar bis zum 31. März 2023 im ISK Hannover statt. Während der Fokus im ersten Abschnitt hauptsächlich auf der Prüfungsvorbereitung für den DTZ lag, konzentrierten sich die Teilnehmenden in der zweiten Phase auf das Jobcoaching. Dabei wurde eine große Bandbreite rund um die Themen der Integration in den Arbeitsmarkt vermittelt: Von berufsbezogenem Deutsch zur Kommunikation am Arbeitsplatz über die Entwicklung individueller Berufs- und Bildungsperspektiven bis hin zur Erstellung erster Bewerbungsunterlagen. MIGRA Start war zu Beginn der Maßnahme in den Kursverlauf des Orientierungskurses eingebettet und wurde von 18 Teilnehmenden besucht.

Die Sprachförderung fand im Gruppenverband statt. Im Teamteaching wurden Lernstrategien erarbeitet. Das Jobcoaching fand auch als Einzeltraining statt und bot daher insbesondere die Möglichkeit, die individuellen Voraussetzungen und Ziele der Teilnehmenden in den Blick zu nehmen.

Diese Maßnahme der beruflichen Bildung wird gefördert durch: