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Visum

Fragen zum Visum?

Sie können sich direkt an unser Office-Personal wenden. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Einreise

Für die Einreise aus den EU- und EFTA-Staaten reicht ein gültiger Personalausweis aus. Kommen Sie aus einem anderen Land, ist für Sie ein Visum erforderlich. Sie können das Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an ein deutsches Konsulat.

Aktuelle Infos zur Einreise nach Deutschland

Da sich die Bestimmungen relativ oft ändern, verweisen wir an dieser Stelle an die offiziellen Stellen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet eine Übersicht über Corona-Virus-Themen an, und eine spezielle Seite mit Informationen zur Einreise nach Deutschland.

Visum für Deutschland

Vor der Einreise nach Deutschland ist es in Ländern außerhalb Europas Pflicht, ein Visum zu beantragen. Ob ein Visum nötig ist, hängt von der Dauer des Aufenthalts, dem Grund der Einreise und dem jeweiligen Herkunftsland ab. Wir empfehlen, sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen nach Deutschland zu informieren und die wichtigsten Unterlagen vorzubereiten. Aus welchen Staaten eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland besteht, kann auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

EU-Staatsbürger oder Staatsbürger der Länder Norwegen, Schweiz, Island oder Liechtenstein benötigen für die Einreise nur einen Personalausweis, ein Visum ist nicht nötig. Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten brauchen unbedingt ein Visum, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.

Frühzeitige Informationen über das Visum und Einreisebestimmungen können beim eigenen Konsulat oder bei der deutschen Botschaft im eigenen Land eingeholt werden. Auch hier finden Sie Informationen über Bestimmungen der einzelnen Länder. Für Studenten, die nur für eine kurze Zeit in Deutschland bleiben, um ein Auslandssemester zu machen, gibt es auch an den Universitäten der jeweiligen Länder besondere Beratungen.

Studentenvisum

Es gibt unterschiedliche Visumsarten. Vom Studienbewerbervisum, Visum zum Zweck des Studiums, über ein Sprachkursvisum, Visum zur Arbeitsplatzsuche bis hin zum Schengen-Visum variieren die Aufenthaltsdauer und Voraussetzungen für das jeweilige Visum. Genaue Informationen zur jeweiligen zuständigen Deutschen Botschaft sind beim Auswärtigen Amt nachzulesen. Bei Fragen rund um dieses Thema ist das Akademische Auslandsamt der deutschen Hochschulen zuständig.

Die Berater vor Ort können die wichtigsten Fragen rund um das Visum beantworten. Die Visa gelten in der Regel drei Monate. In Deutschland ist anschließend eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis nötig. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig.

Für ein Visum ist ein Nachweis zur Finanzierung sowie ein Nachweis für die Krankenversicherung in Deutschland nötig. Bei der Botschaft oder beim Konsulat können Sie erfahren, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden. Das können Nachweise über die Deutschkenntnisse, Studienleistungen oder auch der Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule sein. Wenn Sie mehr über das Studium in Deutschland erfahren möchten, besuchen Sie unsere Seite Studieren in Deutschland.

Visumsbescheinigung

Wenn Sie sich für die passenden Sprachkurse bei uns angemeldet haben und Ihre Anzahlung von 250 Euro pro Kurs bei uns eingegangen ist, können wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erteilung eines Visums ausstellen. Diese Bescheinigung können Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland vorzeigen, wenn Sie das Visum beantragen. Damit können Sie schriftlich begründen, warum Sie ein Visum benötigen. Die Bescheinigung enthält neben Ihrem Namen den Kurstitel, die Kurszeiten, die gewünschten Niveaustufen und die Teilnahmedauer, für die Sie sich angemeldet haben.

Aufenthaltserlaubnis

Ist ein längerer Aufenthalt in Deutschland für ein Studium geplant, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Für diese ist sowohl ein Pass als auch das Visum, eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, ein Krankenversicherungsnachweis und eine Immatrikulationsbescheinigung erforderlich. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zunächst nur für zwei Jahre gültig. Wer länger studiert kann die Aufenthaltserlaubnis jedoch verlängern lassen.